Es ist mal wieder so weit. Kaum denke, ich dass endlich mal Ruhe einkehrt, schon raffen sich Eichels Schergen wieder auf und nehmen erneut Anlauf, die Bastion der Ignoranz gegenüber Verwaltungsakten (mich) zu erobern. Dieses Mal mit einem besonders perfiden Trick.
Angefangen hat alles damit, dass meine Frau und ich uns entschlossen, bei der Steuererklärung für das Jahr 2003 eine getrennte Veranlagung an Stelle der normalerweise üblichen gemeinsamen Veranlagung zu verwenden.
Diese getrennte Veranlagung führte dazu, dass sowohl meiner Frau wie auch mir jeweils ein Brief ins Haus flatterte, in dem uns unsere neuen Steuernummern mitgeteilt wurden. Gültig natürlich rückwirkend zum 1.1.2004 und ab diesem Zeitpunkt bitte auch zu verwenden. Wie das gehen soll, darüber schweigt sich das Standardschreiben selbstverständlich aus.
Nun denn. Immerhin kamen nun auch mal die Steuerbescheide für das Jahr 2003 – konsequenter Weise getrennt: einer für meine Frau und einer für mich. Da stand dann gar Unerfreuliches und auch Seltsames zu lesen:
1) Hätte ich im Jahr 2003 knapp 30 Euro zu viel an Einkommenssteuer bezahlt, wofür ich doch bitte 70 Euro Verzugszinsen bezahlen solle. Ja, richtig gelesen. Ich soll für Geld, das ich zu viel an das Finanzamt entrichtet habe, Verzugszinsen zahlen. Aber es wird noch besser, denn:
2) Verwendet das Finanzamt logischer Weise bereits die neue Steuernummer und konnte unter dieser keine Einkommenssteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2004 finden. (Wie auch, die liefen ja alle noch unter der alten Steuernummer …) Ergo schrieben mir die Bügerwürger gleich noch eine Forderung von mehreren tausend Euro für 2004 auf den Bescheid. Dass ich bereits deutlich mehr an sie abgedrückt habe und sie selbst das nur (mal wieder!) intern nicht korrekt umgebucht haben, interessiert ja nicht. O-Ton: “Jetzt zahlen sie erstmal, wenn’s nicht stimmt bekommen sie das Geld ja wieder raus.”. Klar, ich habe ja – wie jeder gute Deutsche – einen Geldscheißer im Keller stehen.
3) Sollte ich natürlich auch für die in 2004 zu wenig entrichtete (nämlich gar keine, laut Auffassung FiA) Steuer Verzugszinsen zahlen. Bei mehreren tausend Euro Schätzung ein ebenfalls nicht kleiner Betrag, der da zusammen kommt.
4) Durfte ich bei meinem zwecks Klärung dieser Punkte erfolgten Anruf beim Finanzamt erfahren, dass mein Nachname leider (?) mit dem Buchstaben “R” beginnt. Deshalb sei seit dem 1. Juli nicht mehr das Finanzamt Kaufbeuren sondern das Finanzamt Füssen für mich zuständig. So weit kein Problem, rufe ich halt da an. Doch dort sind meine Akten nicht auffindbar (Wieso denke ich Depp eigentlich, dass die mit EDV arbeiten?) und ich solle mich doch gedulden, bis die Akten eingetroffen, eingeräumt und gesichtet sind. Und nein, dies würde mir keinen Aufschub der Zahlungsfrist gewähren. Zusätzlich konnte ich noch in Erfahrung bringen, dass mein Fall “besonders komplex” sei, da leider (?) der Nachname meiner Frau mit einem Buchstaben beginnt, der vor “P” liegt – und sie damit in Kaufbeuren verwaltet wird. Zur Klärung des Sachverhalts ist also zusätzliche Kommunikation zwischen zwei Ämtern notwendig, was erfahrungsgemäß nicht so schnell ginge. Was nun die Einkommenssteuererklärung meiner Frau mit den Fehlbuchungen bei meiner Einkommenssteuererklärung zu tun hat, das konnte man mir auch nicht genau sagen. Man wolle eben “alle Fakten” sichten.
Insgesamt wundere ich mich nicht mehr, dass so viel Geld in unserem so genannten Verwaltungsapparat versinkt. Und ich freue mich schon auf den Herbst. Denn bis dahin haben die beteiligten Finanzämter sicher unsere Steuererklärung für 2004 bearbeitet. In der haben wir wieder gemeinsame Veranlagung gemacht. Sprich: wir kriegen wieder eine neue, gemeinsame Steuernummer, die bitte rückwirkend …
Manchmal denke ich mir, dass ich, würde mir jemand die Zeit bezahlen, die ich mich so im Jahr mit den Finanzvorschriften und -ämtern beschäftige(n muss), gar nicht mehr arbeiten bräuchte, sondern meinen Lebensunterhalt alleine daraus bestreiten könnte.

Mach es dir doch einfach und überweise zukünftig gleich dein gesamtes Einkommen an das Finanzamt. Du weißt doch, Geld alleine macht auch nicht glücklich. ;-)
Genau – deswegen wollen die auch immer eine Einzugsermächtigung von mir. Und jedesmal, wenn wieder so etwas passiert, weiß ich, warum sie die *nicht* kriegen.
Ach, ist doch das erwartete Verhalten des Finanzamts. Vor einigen Jahren bekam ich mal eine Mahnung wegen der Ust.Vorauszahlung. Stand oben der hässliche fast fünfstellige Betrag zzgl. Säumniszuschlag. ich wunderte mich etwas da ich die hässliche Zahl und die Tränen bei der Überweisung noch deutlich in Erinnerung hatte und das war definitv pünktlich rausgegangen. Unten auf dem Wich stand dann Ihr Guthaben beträgt: exact der oben angemahnte Betrag. O.k. sowas passiert dachte ich in meiner Naivität und hab angerufen. antwort “ja da haben Sie wohl einen Fehler gemacht!” Häh, ich, welchen denn? Steuernummer drauf, Verwendungszweck, was denn noch? ich fragte dann noch ob man das nicht einfach gegenbuchen könne? “na ja das ist nicht so einfach, reden Sie mal mit der Kasse” Gesagt getan, dort auch Ratlosigkeit und der hinweis einfach nochmal bezahlen, das überzahlte wird dann gutgeschrieben. Lange Refde kurzer Sinn, nach etwa einer stunde telefonieren und zwei Faxen (immerhin musste ich nicht hin oder Briefe schreiben) fand sich dann jemand der die Beträge gegeneinander aufrechnete.
Der Gerichtsvollzieher der dann einige Zeit später auftauchte, um den Säumniszuschlag einzutreiben den ich natürlich nicht bezahlt habe, hat nachdem ich ihm bei einem Kaffee die Unterlagen gezeigt hat nur den Kopf geschüttelt, hat was von schon wieder gemurmelt und ist abgezogen.
Steueralltag in Deutschland eben…